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Ausbildungspflicht Kanton Zürich

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Seit 1. Juni 2025 ist das neue Hundegesetz in Kraft. Neu ist eine Ausbildungspflicht ALLER Hundebesitzer.

Es beinhaltet folgende Pflichten:


Neuhundehalter (die noch nie oder seit 10 Jahren keinen Hund mehr gehalten haben)
- Theoriekurs (höchstens 12 Monate vor oder 2 Monate nach Hundehaltung)
- Kurspflicht von mind. 6 Lektionen ab 6. Monatsalter bis 10. Lebensjahr des Hundes


alle übrigen Hundehalter haben bei Neukauf eines Hundes eine
- Kurspflicht von mind. 6 Lektionen ab 6. Monatsalter bis 10. Lebensjahr des Hundes

Die aktuelle Liste aller bewilligten Hundeausbilder findest du auf der Homepage des Veterinäramtes Zürich, www.veta.zh.ch > Hunde > Formulare & Merkblätter.

Ich bin vom VetAmt anerkannt (Nr. ZH-0758-230723) und befähigt alle Kurse sowie Theoriekurse mit anschliessender Prüfung anzubieten:


Ich halte seit 20 Jahren Hunde, hauptsächlich Gruppenhaltung, bin seit 2009 diplomierte Hundepsychologin (ATN AG) und führe seit 2016 alleine verschiedene Kurse in meiner Hundeschule erfolgreich durch. Meine Kursträger sind mehrjährige glückliche Kunden/Teams. Mein System hat sich bewährt und deshalb werde ich meine Schule weiterhin in Alter und Klassen aufteilen. 

Selbstverständlich werde ich auch 6-er Pakete anbieten.



 

Hundecoach Claudia | Raum Bülach, Glattfelden, Eglisau | 078 636 77 51 | clamore@bluewin.ch
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